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Nutzer:innen-Ordnung

Die Bibliothek der Dinge Birkfeld

Benutzungsordnung

Bezüglich der Entlehnung von Geräten und Gegenständen aus unserer Bibliothek der Dinge der Öffentlichen Bibliothek Birkfeld beachten Sie bitte Folgendes:

Nur in der Öffentlichen Bibliothek Birkfeld registrierte Nutzer:innen und unter ihnen nur Erwachsene sind berechtigt, Gegenstände aus der Bibliothek der Dinge zu entleihen.

Die Verleihdauer beträgt 14 Tage, kann aber vor allem bei saisonalen Dingen verkürzt sein. Sollte das Objekt nicht vorbestellt sein, kann es zwei Mal für den jeweils gültigen Zeitraum wieder ausgeborgt werden.

Die Leihgebühr für 14 Tage beträgt pro Objekt € 3.-, die Versäumnisgebühr € 5.-

Gleichzeitig können maximal vier Objekte entliehen werden.

Die Nutzung sämtlicher Dinge erfolgt auf eigene Gefahr.

Die Objekte müssen bei der Rückgabe vollständig und sauber gereinigt sein sowie ordnungsgemäß funktionieren.

Eigene Verbrauchsmaterialien in Geräten (z. B. Batterien, Karten etc.) sind vor der Rückgabe zu entfernen.

Bei Beschädigung, teilweise oder vollständigem Verlust ist ein gleichwertiger Ersatz zu leisten.

Für Schäden, die durch Verstöße gegen die Benutzungsordnung, durch unsachgemäße Benutzung der Gegenstände oder durch hygienische Mängel entstanden sind, haftet die Nutzerin/der Nutzer.

 

 

Das Team der Öffentlichen Bibliothek Birkfeld